Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Wenn die Musik nicht zur Lithurgie eines Gottesdienstes passt, wie es der Arbeitgeber fordert, dann ist die Kündigung berechtigt. Wenn sie ihre eigene Musik in Konzerten anbieten will, ist das ihr gutes Recht. Das hat aber mit ihrem kirchlichen Auftrag nichts zu tun. Und nur für diesen wäre sie bezahlt worden.

Quelle:

0.8

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