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Gebietsnummer LSG-35 nach FIS-Broker

Laut "Verordnung zum Schutz der Landschaft der Feldflur in den Ortsteilen Gatow und Kladow des Bezirk Spandau von Berlin Vom 7. Juli 1992" sind u.a. "§ 6 Verbotene Handlungen (1) Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck nach § 3 zuwiderlaufen. (2) Insbesondere ist verboten: 1. Hecken, Gebüsche, Feldgehölze oder Bäume zu beseitigen, 2. wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, ... 5. die Bodengestalt zu verändern, die Bodendecke zu verfestigen oder zu versiegeln, 6. Straßen oder Wege anzulegen oder auszubauen ...

Quelle: docplayer.org/134032548-Verordnung-zum-schutz-der-landschaft-der-feldflur-in-den-ortsteilen-gatow-und-kladow-des-bezirks-spandau-von-berlin-vom-7.html

3.2

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