Region: Deutschland

Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens im Fall "SEBASTIAN EDATHY"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

4.919 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4.919 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Wenn Sie jetzt den *Widerspruch* noch verbessern würden wäre die Sache perfekt :-)

1.7

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Unzufriedenheit!

Im Hinblick auf eine Berufung ist die Petition leider tatsächlich sinnlos, da es kein Urteil gegeben hat, sondern das Verfahren eingestellt wurde und die Entscheidung damit rechtskräftig ist. Unterschrieben habe ich dennoch, und zwar einfach, um damit meine Unzufriedenheit mit bzw. Empörung über dieses Verfahrensergebnis zum Ausdruck zu bringen.

1.3

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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153a StPO

Bei einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO ist kein Rechtsmittel möglich. Durch eine Petition schon mal gar nicht. Nach rechtsstaatlichen Prinzipien und verfassungsrechtlichen Vorgaben ist eine Änderung des 153a ebenfalls unmöglich. Diese Petition ist reiner Populismus und verfolgt offensichtlich das Ziel, Edathy weiterhin zu hetzen. Es gibt nur ein Opfer in diesem Verfahren und das heißt: Sebastian Edathy!!!.

Quelle: StPO

4.0

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Verrat, Vorverurteilung, MOb

Die "Verräter" sind abzuwählen. Es hat nie eine "Kinderpornografie-Affäre" gegeben. Bis heute gibt es kein Urteil, das tatrechtlich "AZOV-Filme" betrifft. Die LÜGENPRESSE ist ebenso Schuld an diesem Politikum.

0.0

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100 %
4.329 Unterschriften
145 Tage verbleibend

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