Region: Deutschland

Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens im Fall "SEBASTIAN EDATHY"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

4.919 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4.919 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Hiermit starte ich nun eine Petition, gegen die Einstellung des Verfahrens im Falle der Kinderpornografie von Bundestagsabgeordneten Sebastin Edathy, das Heute am 02.03.2015 beigelegt wurde. Da es für uns Bürger unzumutbar ist, jemanden in seiner Position so einfach davonkommen zulassen, und sammeln hier nun genug Unterschriften um eine Berufung einzuleiten.

Begründung

Hiermit rufe ich alle Eltern auf zu unterschreiben, damit unser tolles "Rechtssystem" wachgerüttelt wird. Es kann nicht sein das eine Person mit nur 5000€ die wahrscheinlich der Portokasse entnommen wurden, sich aus der Affäre zieht, und munter weiter Kinderpornos beziehen kann. Es muss sich sofort etwas ändern, und ich appeliere an alle Mitmenschen da draussen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.03.2015
Sammlung endet: 01.09.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Unabhängig davon, ob diese Petition juristisch "sinnvoll" ist oder nicht- auf jeden Fall ist es eine sehr gute und direkte Art und Weise Stimmen zu sammeln, die einfach auch nur ihre Missgunst zu dem Verlauf dieser Geschichte äußern wollen… und wer weiß; viele Stimmen haben bisher noch immer Wirkung gezeigt. Fakt ist: Es gibt immer wieder "Schlupflöcher"- sowohl für Hr. Edathy als auch für die Gegnerseite, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft. Und vielleicht findet sich ja jemand aus der juristischen Bevölkerungsgruppe der genau diese Löcher doch noch nutzen möchte!!??!!

Man kann gegen das Urteil nicht Berufung einlegen, da das Verfahren eingestellt wurde. Es gibt damit also auch kein Urteil. Von daher ist diese Petition sinnfrei.

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