Die ehrenamtliche leisten unendlich viel Stunden. Eine steuerliche Berücksichtigung bringt vielen Helferinnen und Helfern gar nichts, soweit sie noch nicht erwerbsfähig sind oder aus anderen Gründen keine Einnahmen (mehr) haben. Hier wäre eine Berücksichtigung bei der Rente sicherlich sinnvoll und eine Anerkennung der Lebensarbeitszeit. Sicherlich muss diskutiert werden, in welchem Umfang ehrenamtliche Tätigkeit für die Rente angerechnet wird.
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