Notkompetenz, Regelkompetenz, Invasive Maßnahmen
Wer in der NOT KOMPETENT sein soll, muss dies in der REGEL erst recht sein. Dabei geht es nicht um maximal invasive Maßnahmen, die auch weiterhin nur von ärztlichem Personal mit entsprechender Zusatzqualifikation ausgeführt werden sollen, sondern um gerade solche invasiven Maßnahmen, die jede/-r Rettungsassistent/-in bereits heute erlernt, fortlaufend trainiert und deren sichere Beherrschung durch eine jährliche Überprüfung unter ärztlicher Leitung nachgewiesen werden muss.
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