Artgerechter Freilauf auch für Hunde mit Jagdtrieb
Viele Hunderassen sowie Hunde aus dem Tierschutz haben einen durch Erziehung schwer kontrollierbaren Jagdtrieb. Gerade diese Hunde sind aber sehr lauffreudig, und es muss ihnen gemäss TierSchHuV regelmässig Freilauf ermöglicht werden, ohne dass sie sich selbst oder andere (Wild-)Tiere gefährden. Eine sicher eingezäunte Hundewiese würde dies ermöglichen und bedeutet letztendlich "Tierschutz" sowohl für die Hunde als auch Wildtiere.
Quelle: Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838)