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Luftgutachten

Die TA Luft welche maßgeblich für das Luftgutachten und damit Basis für einen möglichen Antrag ist, wird derzeit überarbeitet, da die gültigen Vorschriften bzw. die darin beschriebenen Methoden nach dem wissenschaftlichen Stand der Technik keine ausreichende Vorhersagekraft bieten. U.a. unterschiedliche Staubfraktionen und die Betrachtung der Gesamtbelastung werden aufgenommen und müssen berücksichtigt werden. Dies ist auf Basis der derzeitigen Gutachtens nicht der Fall. Hier würde noch deutlicher daraus hervorgehen, das ein Antrag nicht in Einklang mit §5(1)Nr. 1 des BImSchG sein kann.

Quelle: Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 29.05.2015

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