Kindeswohl, Menschenwürde, Kindesrechte, Identitätsrecht, Embryonenschutz
Ein Kind ist ein Subjekt mit eigenen Rechten, kein Objekt von Besitzansprüchen. Die biologische und genetische Identität zu schützen, ist eine Frage der Menschenwürde (Art. 1 GG). Wir müssen verhindern, dass die Fortpflanzungsmedizin den weiblichen Körper instrumentalisiert und Kinder zu Produkten technischer Wünsche macht. Es geht um den Schutz der Schwächsten und den Erhalt ethischer Grenzen. Jede Stimme zählt für die Wahrung der Kindesrechte!
Source: Art.1(1)GG: Würde verbietet Objektivierung v. Frau u. Kind. Art.2(1)/1(1)GG: Recht auf Abstammungskenntnis (BVerfG). UN-KRK Art.7/8: Recht des Kindes, Eltern & Identität zu kennen