Petition addressed to:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Jedes Kind hat ein unveräußerliches Recht auf seine biologische Identität und darf nicht zum Objekt technischer oder kommerzieller Wünsche degradiert werden. Wir fordern den Deutschen Bundestag daher auf, die bestehenden Verbote der Eizellspende und der Leihmutterschaft im Embryonenschutzgesetz unangetastet zu lassen. Wir lehnen jede Aufspaltung der Mutterschaft und die damit einhergehende Identitätszerstückelung für das Kind ab. Der Schutz der Menschenwürde von Kindern und Frauen muss absoluten Vorrang vor den Wünschen der Reproduktionsmedizin haben.
Die Entstehung eines Menschen ist keine Dienstleistung. Wenn wir die Eizellspende und Leihmutterschaft legalisieren, schaffen wir eine Welt, in der Kinder bewusst in Verhältnisse hineingeboren werden, die ihre Herkunft systematisch verschleiern oder zerstückeln.
1. Schutz der biologischen Identität Ein Kind ist kein "Produkt", das man nach Baukastenprinzip zusammensetzen darf. Durch die Aufspaltung in eine genetische Mutter, eine austragende Mutter und eine soziale Mutter kann die Identität des Kindes von Beginn an fragmentieren. Fachwissenschaftliche Erkenntnisse (vgl. BVerfGE 79, 256 zum Recht auf Kenntnis der Abstammung; Dethloff 2016) zeigen, wie essenziell die Kenntnis der eigenen Wurzeln für eine gesunde Identitätsentwicklung ist. Wir fordern, Kindern nicht mutwillig das Recht zu rauben, in einer eindeutigen biologischen Beziehung zu ihren Eltern aufzuwachsen.
2. Das Kind als Objekt von Verträgen Leihmutterschaft macht Kinder zum Gegenstand von Verträgen. Wo Verträge geschlossen werden, entstehen Ansprüche – doch ein Kind darf niemals Gegenstand eines Anspruchs oder einer Bestellung sein. Die Legalisierung würde bedeuten, dass das „Recht auf ein Kind“ über das „Recht des Kindes“ auf seine Würde und Identität gestellt wird. Ein Kind ist ein Subjekt mit eigenen Rechten, keine Erfüllung eines Konsumwunsches.
3. Verhinderung von „Selektion und Marktlogik“ Die Freigabe der Eizellspende führt in der Praxis unweigerlich zu einer Selektion. Erfahrungen aus Ländern, in denen die Eizellspende legal ist, zeigen, dass Eizellbanken Spenderinnen nach Kriterien wie Aussehen, Bildungsstand oder Talenten katalogisieren (vgl. Marktanalysen zu internationalen Eizellbanken). Wenn Eizellen nach solchen Merkmalen ausgewählt werden, wird das Kind schon vor seiner Zeugung bewertet und zum Objekt einer Wunsch-Bestellung. Wir lehnen diese Form der „liberalen Eugenik“ ab, wie sie auch von Experten kritisch diskutiert wird (vgl. Stellungnahmen des Deutschen Ethikrats). Jedes Leben hat einen Eigenwert, der unabhängig von den genetischen Vorstellungen der Besteller sein muss.
4. Schutz vor emotionaler Entwurzelung Die Bindung zwischen der austragenden Mutter und dem Kind im Mutterleib ist nachweislich prägend (vgl. Forschung zur pränatalen Psychologie, z.B. Siddiqui et al. 2000). Wenn diese Frau (die austragende Mutter) nach der Geburt vom Kind getrennt wird (wie bei der Leihmutterschaft) oder wenn die genetische Identität nicht mit dieser austragenden Mutter übereinstimmt (wie bei der Eizellspende), entsteht aus Sicht der pränatalen Psychologie ein Bindungskonflikt. Diese Bindung durch Verträge gewaltsam zu kappen oder biologisch aufzuspalten, nimmt keine Rücksicht auf die Integrität dieser lebenswichtigen ersten Bindung.
Ethische Klarstellung: Antworten auf häufige Einwände
- Existenzrecht vs. Herkunftsrecht: Oft wird argumentiert, dass diese Kinder ohne diese Techniken gar nicht existieren würden. Doch die Freude über ein geborenes Leben rechtfertigt nicht die Umstände seiner Zeugung. Menschenrechte dienen dazu, die Schwächsten vor Instrumentalisierung zu schützen. Wir führen diese Debatte nicht gegen existierende Menschen, sondern für die ethischen Standards unserer Gesellschaft.
- Samenspende vs. Eizellspende: Unrecht wird nicht zu Recht, indem man es ausweitet. Die Eizellspende spaltet die Mutterschaft physisch auf und stellt für die Spenderin einen invasiven, gesundheitlich belastenden Eingriff dar. Die notwendige hormonelle Hyperstimulation kann zum Ovariellen Überstimulationssyndrom (OHSS) führen, zudem birgt die operative Eizellentnahme unter Narkose medizinische Risiken (vgl. Jahresberichte des Deutschen IVF-Registers). Wir wehren uns gegen die Umwandlung der Fortpflanzung in eine industrielle Produktion.
- Unsere Überzeugung: Kein „Recht auf ein Kind“ um jeden Preis: Nach unserer ethischen Auffassung zeigt sich wahre Solidarität mit kinderlosen Paaren in der Förderung von Adoption und Pflegeelternschaft, nicht im Handel mit biologischem Material. Wir vertreten die Ansicht, dass kein Recht existieren sollte, das die Identitätsrechte des Kindes aushebelt. Aus unserer Sicht darf ein Kind nicht als Therapieform für das Leiden Erwachsener betrachtet werden.
Fazit: Wir dürfen die ethischen Dämme des Embryonenschutzgesetzes nicht einreißen. Wer das Kindeswohl ernst nimmt, muss die Integrität der Mutterschaft und die Unverkäuflichkeit des menschlichen Lebens verteidigen. Menschenrechte gelten ab der Zeugung – dazu gehört das Recht, nicht zur Ware gemacht zu werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Athina Karagianni
München
1. Ich bin kategorisch gegen jede Form von künstlicher Befruchtung, Leihmutterschaft, Eizellenspende, Samenspende usw. Meiner Überzeugung nach sollten Kinder ausschließlich auf natürlichem Wege gezeugt werden, und ein gezeugtes Kind sollte auch nur dann geboren werden, wenn die Schwangere bereit ist, dieses Kind in Liebe als das ihrige anzunehmen - andernfalls sollte das Kind besser möglichst frühzeitig abgetrieben statt zur Adoption freigegeben werden.
2. Wenn Menschen einen derart fanatischen Kinderwunsch haben, dass sie solche oder ähnliche Prozeduren wünschen und / oder bereit sind, viel Geld für die Erfüllung ihres Kinderwunsches zu bezahlen, dann frage ich mich, was wohl das Motiv sein könnte. Um Kinder, die derartigen Menschen in Obhut gegeben und ausgeliefert werden, ist mir himmelangst! Auch deshalb bin ich kategorisch dagegen.
Wohlgemerkt nicht aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen, sondern weil es mir um das Wohl der Kinder geht. Kinder dürfen nicht dazu benutzt werden, irgendetwas zu kompensieren oder irgendwelche Wünsche erfüllen zu sollen. Und jedes Kind hat das Recht, von seiner biologischen Mutter erwünscht zu sein und geliebt zu werden.
Es gibt nichts Schlimmeres, als wenn ein Kind entweder ungeliebt aufwächst oder wenn es einen - wie auch immer gearteten - Zweck erfüllen soll (diese Formulierung habe ich so gewählt, dass sie auch Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch als schlimmste Formen von Lieblosigkeit und Zweckbestimmung mit einschließen soll). Ich kenne viele Opfer und bin selber eines, und daher weiß ich, dass dies die schlimmsten Verbrechen sind, die man an einer Einzelperson (!) begehen kann - schlimmer als Mord. Denn sie bedeuten lebenslanges Leiden - die seelischen Wunden heilen nie, sie vernarben höchstens und man lernt im besten Falle, irgendwie zu überleben.
Anmerkung: Gegen Adoption durch den/die Partner*in eines leiblichen Elternteils und gemeinsames Sorgerecht habe ich nichts, sofern das Kind zustimmt (wofür es erst zustimmungsfähig werden muss). Und zwar unabhängig davon, welches Geschlecht beide Partner*innen haben.