Wohl des Kindes
Im kindlichen Alter, bis zum 14. Lebensjahr sollte eine zwanghafte Beeinflussung zum Wohle des Kindes, z. B. mobbing usw., vermieden werden. In Bildungseinrichtungen hat deshalb bis zum 14. Lebensjahr Kopftuchverbot zu herrschen. Deutschland ist ein säkularer Staat. Konsequenterweise dürfte es in öffentlichen Bildungseinrichtungen auch keinen Religionsunterricht geben. Leider ist hier das Grundgesetz inkonsequent. Der Religionsunterricht sollte durch nicht konfessionsgebundene Religionsgeschichte auf wissenschaftlicher Basis als Pflichtfach ersetzt werden.
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