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Landesverfassung

In der Landesverfassung von Baden-Württemberg steht, dass die Wahlen zum Landtag „allgemeine Wahlen“ [Artikel 26 (4)] sind. Das heißt jeder wahlberechtigte Bürger darf wählen. In der Praxis ist der Aufwand, um durch Briefwahl aus dem Ausland wählen zu können, allerdings zu hoch und ungerechtfertigt. Das muss geändert werden!

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