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Denkmalschutz, Eigentümerpflichten, öffentliche Hand

"Jeder Eigentümer eines Kulturgutes ist unter soziokulturellen Aspekten, der dritten Säule des Nachhaltigkeitsmodells, zum Erhalt und zur Beachtung kulturhistorischer Eigenschaften verpflichtet. Wenn die öffentliche Hand mit Kulturgütern nachlässig umgeht, sie nicht instand hält und so mit negativem Beispiel vorangeht, verliert sie an Glaubwürdigkeit. Wie will die öffentliche Hand glaubwürdig bleiben, wenn sie die mittlerweile allgemein anerkannte Bedeutung historisch wertvoller Substanz, zu denen auch Bauten der Infrastruktur gehören, konterkariert?" (Auszug aus siehe Quelle)

Quelle: www.openpetition.de/petition/kommentare/rostock-die-schleuse-am-muehlendamm-darf-nicht-zugeschuettet-werden

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