Gefährdung der amtsangemessenen Alimenation
Staffelung unter Berücks. sozialer Gesichtspunkte (z.B. Festbetrag für alle (!) zzgl. prozentualer Aufschlag) wäre sozial u n d (noch) verhältnismäßig gewesen; die jetzt angedachte "Abkopplung" großer Teile des gD und des gesamten hD erscheint völlig unverhältnismäßig und verstößt m.E. gegen die Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation.
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