Als Argument genügt , dass zwei Staats-/Verfassungsrechtler bei der Anhörung im Personalausschuss am 18.06. bestätigt haben, was aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG -- zuletzt zur W-Besoldung-- vorsichtig formuliert sehr nahe liegend ist. Die Abkopplung der Beamten-/Richterbesoldung von der tariflichen Besoldung und der allgemeinen Einkommensentwicklung ist verfassungswidrig und kann mit der Schuldenbremes nicht gerechtfertigt werden. Das die Landesregierung dies ignoriert und damit einen Verfassungsbruch hinnimmt, ist verheerend. Beamte und Richter, die bei ihrer Amtsführung an Recht und G
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