Ungleichbehandlung Angestellte
Die 1:1 Übernahme des Tarifabschluss TVÖD würde die Lücke zwischen den Bezügen der Angestellten im öffentlichen Dienst und den Beamten noch vergrößern. Bereits jetzt erhalten beamtete Lehrer mit A13 ca. 500 ? mehr als ihre Kollegen im Angestelltenverhältnis. Die Rente liegt im Schnitt sogar 1.000 ?/Monat unter der Pension eines A13 besoldeten Lehrers, welcher mit immerhin 3.300 ? deutlich mehr erhält als ein Angestellter. Wenn die Gutachter also von einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 GG ausgehen, dann gilt dies erst recht für die unterschiedliche Bezahlung der Angestellten
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