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Aus der Hauptsatzung der Stadt Oranienburg, §3: Um eine Einwohnerversammlung mit Rede- und Stimmrecht der Bürger zu BEANTRAGEN, müssen 5% der Oranienburger unterschreiben. Wichtige Stadtangelegenheiten SOLLEN mit den Einwohnern erörtert werden, auch für Teilgebiete. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlung ein. Eine Bekanntgabe würde im Amtsblatt erfolgen. Schlußfolgerung: Spätestens zur Einwohnerfragestunde am 29.05.2017 werden wir die Antwort einholen, ob der Bürgermeister eine Einwohnerversammlung für die Bewohner der Weißen Stadt einberuft, und zu welchem Termin.

Quelle: daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/6/5/7/8/Hauptsatzung_der_Stadt_Oranienburg_Lesefassung.pdf

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