Die steuerliche Privilegierung der Ehe bedeutet spiegelbildlich eine Diskriminierung nichtehelicher Partnerschaften. Angesichts der Vielfalt an Lebensentwürfen, den Fehlanreizen hinsichtlich einer stärkeren Erwerbsbeteiligung sowie den Nachteilen bzgl. der Rentensicherung wirkt das bisherige Modell aus der Zeit gefallen. Auch der gerne zitierte grundgesetzlich garantierte besondere Schutz der Ehe überzeugt nicht, da besonderer Schutz nicht zwangsläufig Privilegierung bedeutet.
Quelle: Presse, eigenes Nachdenken