BVG: Einbürgerung ohne amtliche Papiere
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 23. September 2020 entschieden, dass in Ausnahmefällen eine Einbürgerung auch ohne die Vorlage von amtlichen Papieren erfolgen kann, wenn es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, diese zu beschaffen. Das Gericht hat ein Stufenmodell festgelegt auf dessen letzter Stufe allein die Angaben des/der Einbürgerungsbewerber*in ausreichend sind, um die Identität zu klären.
Quelle: www.bverwg.de/pm/2020/53 fluechtlingsrat-bw.de/rechtsprechung/einbuergerung-identitaet-kann-auch-ohne-amtliche-papiere-erfolgen/