Petition an den sächsischen Landtag
Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden (Artikel 35 Satz 1 Sächsische Verfassung). Warum richtet sich die Petition nicht direkt an die Stelle?
Quelle: www.landtag.sachsen.de/de/mitgestalten/petition/onlinepetition.cshtml