Pro

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Verschleierung von Seiten des Senats auf dem Gelände des artenschutzrechtliche Gutachten nach der FFH Richtlinie ! Die letzte Antwort seitens des Senats - Forstamt ist :leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Ob ein artenschutzrechtliches Gutachten oder ein Gutachten zur FFH-Richtlinie für das Karl-Bonhoeffer-Gelände vorliegt, ist klärungsbedürftig. Ggf. hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als federführende Behörde (Oberste Bauaufsicht) des geplanten Bauvorhabens weitergehende Kenntnisse. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Berliner Forsten

Quelle: Mailantworten vom Bezirk und dem Forstamt Berlin

2.5

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