Diese Petition fußt auf Begründungen die einfach nicht stimmen. 1) Die als willkürlich genannten 40 Mikrogramm NOx entsprechen den Empfehlungen der World Health Organisation (WHO). 2) In Büros liegen die Grenzwerte bei 60 Mikrogramm NOx. Nur im metallverarbeitenden Gewerbe, wo gesunde Menschen arbeiten ist der Wert 950 (siehe Quelle). 3) Nicht die DUH misst in den jeweiligen Städten, sondern die Behörden. Fazit: Es ist schon etwas kurios von Willkür zu sprechen, wenn ein Verein geltendes Recht auf Saubere Luft durchsetzen möchte und andauernd vor Gericht Recht bekommt.
Bron: www.umweltbundesamt.de/themen/unterschied-zwischen-aussenluft