Über die Feinheiten der Messungen lässt sich trefflich streiten. Es gibt aber nun einmal rechtsverbindliche Regelungen, die im Straßenverkehr eine Begrenzung vorsehen. Der DUH, welche die Einhaltung des Rechtes einfordert und dabei von allen Gerichten Recht bekommen hat, die Gemeinnützigkeit absprechen zu wollen, ist aber einfach nur haarsträubender Blödsinn!
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