Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Bei den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden 80 % vom Land finanziert, 20 % sollen die Träger nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2003 selber tragen. Diesen Anteil hat bisher der Kreis übernommen. Aufgrund der katastrophalen finanziellen Situation der Kommunen sollen künftig die Träger die Hälfte des bisherigen Kreiszuschusses selber übernehmen. Denn die regionale Beratungsversorgung ist keine Aufgabe des Kreises oder einer Kommune, sondern alleinige Aufgabe des Landes NRW. Die kommunale Ebene ist finanziell nicht mehr in der Lage, sich um Landesaufgaben zu kümmern.

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