Mindestlohnzuschlag für Nachtarbeit
Laut dem Urteil des höchsten Arbeitsgerichts (BArbG) im letzten Jahr, muss die Zulage für nichttariflich organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mind. 25% des Stundenlohnes betragen. Der Mindestlohn beträg 8,50 €, das dürfte bekannt sein. Somit sind selbst ungelernte Aushilfen besser gestellt als die Polizei. Ich denke, schon alleine dieses Argument zeigt, wie das Land und die Verantwortlichen mit den Beamtinnen umgehen.
Quelle: Arbeits-ABC.de