Soziales

Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für Gloria und Joseph Benedict Yosores

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Staatsminister Joachim Herrmann/ Landrat Hubert Hafner
5.005 Unterstützende 2.641 in Landkreis Günzburg

Dialog abgeschlossen

5.005 Unterstützende 2.641 in Landkreis Günzburg

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Härtefall - JA !

Haben unsere Behörden denn auch noch ein Gewissen oder Mitgefühl ,mit einer so von einem "deutschen Mann" benutzten Frau, und selbst nicht gegenüber einem offensichtlich sogar "misshandeltem Kind" ? Auch ich kenne beide persönlich und finde es als deutscher beschähment, dass diese nun seit ca. 4 Jahren - mit eigener Arbeit und ohne jegliche Sozialleistungen - der deutschen Sprache mächtig und voll integrierten Menschen, nur auf Grund von fragwürdigen §§ einfach so abgeschoben werden sollen ! Hier ist in einigen Gesetzen und §§ zwingend ein Umdenken nötig ! ICH FINDE - HÄRTEFAll - JA !

Quelle:

4.2

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Gegenargumente bitte zuvor Hirn einschalten !

Einige,hier unüberlegte Gegenargumente schreiben, sollten zuvor ihr Hirn einschalten ! Selbst wenn die Frau 800,- € von ihrem ja "noch Ehemann" ! Unterhalt mit Recht bekommen würde ? Man sollte doch mal nachdenken ob man nun ohne Arbeitserlaubnis - obwohl man bisher über Jahre in Deutschland arbeiten durfte und dass auch weiter möchte, ohne Kindergeld - mit einem Kind hier mit 800,-€ leben könnte ! Warum sagst du hier nicht, dass diese Frau von diesem Unterhalt sogar vom so SAUBERMANN aufgefordert wurde selbst Miete an ihm zu bezahlen. Ernähr dich und ein Kind mal vom Rest was dir bleibt !

Quelle:

4.0

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Ich verstehe es nicht, wie man auch nur annähernd darauf kommen kann, diese Petition zu stoppen! Ich hoffe für Frau Yosores und ihren Sohn inständig, dass sie bleiben dürfen und dass mehr Menschen als beim letzten Mal unterzeichnen.. Es geht hier um Integration. Wenn eine Abschiebung die Folge ist, geht hier mächtig was schief.

Quelle:

4.0

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Traurig, traurig

Ich unterstütze diese Petition auch zum zweiten mal und richtig ist, dass es sich hier um einen anderen Adressaten handelt und den ganzen Landkreis GZ betrifft ! Ich kenne diese Familie persönlich und finde es ist eh schon beschähmenswert, dass bei solchen Integrationsvoraussetzungen überhaupt eine Petition in Deutschland noch notwendig ist ! ! !

Quelle:

3.9

1 Gegenargument
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Ich hätte mir gewünscht, dass viel mehr Menschen den Bericht in a.tv ( Augsburger.TV ) heut am 21.11.14 um 18.00 Uhr, über die hier genannte Petition gesehen hätten, erst recht die, die Contra Argumente schreiben ! Den Bericht kann man sich sicherlich auch im Nachhinein noch im Internet ansehen ! Es ist einfach nur traurig, wie so einige deutsche Behörden nach 4 Jahren mit voll integrierten Menschen umgehen ! Im Gegensatz hierzu werden so manchem Wirtschaftsflüchtling mit Sozialleistungen - Steuergeldern der Weg geebnet, um hier zu bleiben ! ! ! Spreche aus Erfahrung - traurig !

Quelle:

3.8

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die ganze debate bräuchte es nicht, wenn der mann der die frau und das kind wohl mal geliebt hat mehr feingefühl und respekt vor seiner frau und dem kind hätte dann hätte er noch 8 wochen "durchgehalten" und den beiden nach gescheiterten ehe zumindes ermöglicht hier zu beleiben, und der junge nicht erneut in ein fremdes land mus, pfui

Quelle:

3.3

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Meinung eines PEGIDA-Anhängers: Unsere Gesetze sind ungerecht!

Bin selber PEGIDA Anhänger, da ich der Meinung bin, dass zu viele Ausländer nach Deutschland hineingelassen werden, die kein Interesse haben, sich zu integrieren und nur dioe Sozialsysteme ausnutzen wollen. In diesem Fall aber hat sich Floria Ysores integriert und ist in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Deshalb verstehe ich nicht die Entscheidung des Härtefallausschusses! Ausgewiesen gehört ihr asozialer Ehemann, der sich durch die Abschiebung vor Unterhasltszahlungen drücken will, weil das Schwein genau weiß, dass Frau Ysores aus ihrer Heimat keine Unterhaltszahlungen durchsetzen kann!

Quelle:

2.5

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Mich wundert es, dass der Sohn von Frau Gloria Yosores nicht Deutscher ist. Bei einem deutschen Vater ist das Kind eigentlich nach § 4 StAG auch Deutscher. Als Deutscher hat aber der Sohn ein Aufenthaltsrecht. Hat aber der Sohn ein Aufenthaltsrecht, hat auch die Mutter ein Aufenthaltsrecht. Wenn der Sohn also als Kind eines Deutschen potentiell Deutscher ist, sollte er nicht abgeschoben werden. Macht es wirklich einen Unterschied, ob seine Staatsbürgerschaft bereits auf dem Papier steht? In Deutschland gilt doch das Abstammungsprinzip. Hier wird ein Deutscher und seine Mutter abgeschoben!

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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