Grundsätzlich volle Zustimmung! Bedenken habe ich nur bei der Ausgestaltung bzw. der juristischen Definition: Wie genau wird verbale sexualisierte Belstigung gefasst? Ab wann kann eine subjektive der objektivenRegelung entsprechen? Wer entscheidet darüber? Hättet es schön gefunden dazu etwas mehr zu erfahren, auch über die Praxiserfahrungen aus Staaten, die das bereits anwenden.
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