Ordnungswidrigkeit
Die Hoffnung, Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Catcalling hätten höhere Chancen auf Erfolg, ist unberechtigt. Ordnungsbehörden sind nach dem Opportunitätsprinzip nicht verpflichtet, die Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. So werden Catcallingvorfälle ohne ganz eindeutige Beweislage eingestellt werden.
Quelle: § 47 Absatz 1 OwiG