Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Absicht ist nicht immer eindeutig

Was für eine Person Flirten ist, ist für die Nächste womöglich Belästigung. In Bezug auf sexuelle Belästigung ist es nicht immer offenkundig, ob ein Verhalten "unerwünscht" ist. Das rechtfertigt sie keinesfalls, aber macht die Unterscheidung manchmal zur Interpretationssache. Überträgt man dieses Problem auch auf Sprache, so wird effektiv jede Form des Flirtens zum Risiko einer Belästigung. Eine Straftat sollte unmoralische Absichten voraussetzen und nicht nur fehlendes Taktgefühl.

Quelle:

3.6

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