Zahlreiche LKW-Wartestellplätze, die auch nach Betriebsschluss zugänglich sind - heißt Tag- und Nachtbetrieb, laufende Motoren für die Standheizungen und andere Lärmquellen. Autohöfe gehören nicht in unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung.
Quelle: HAZ-Artikel vom 14.04.2021