Hochgefährliche Anfahrten zum Einsatz
Solange Eschborn eine Freiwillige Feuerwehr betreibt, müssen Privatfahrten erfolgen, sobald ein Einsatzalarm ausgelöst wird, um zum Notfallzentrum zu gelangen. Zwar haben diese Privatfahrten keine Sonderrechte, aber die Ordnungsbehörden tolerieren hier Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten. Im Umfeld einer dichten Wohnbebauung ist dies inakzeptabel.
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