Art. 16a GG - Recht/ kein Recht auf Asyl
Seit 2015 wird mit unseren offenen Grenzen und der Deutschen Flüchtlingspolitik gegen geltendes Recht verstossen. Hierzu gibt es diverse Gutachten (u.a. vom Verfassungsrechtler Udo di Fabio), die sich die PRO Fraktion erst mal durchlesen sollte, bevor nach noch mehr Leuten geschrien wird. Von den Leuten, die hier sind, ist nur ein Teil asylberechtigt, trotzdem zahlt jeder Bürger mit seinen Steuern für ALLE - auch für die Urlaube Besagter in den angeblichen Kriegsgebieten. Armut als Fluchtursache ist kein Grund und kein Recht, um in Deutschland Asyl zu beantragen.
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