Steuer
WER die MUSIK bestellt, soll sie auch BEZAHLEN. Es gibt kein Argument gegen die Erhebung einer mäßigen Eintrittsgebühr von 2-3 EUR für den Erhaltungsaufwand. Es ist unsinnig dafür Steuermittel zu verwenden, im Gegenteil, eine gute Park-Anlage kann zusätzliche Einnahmen generieren und den Steuerzahler entlasten. Leisten kann siich die 2 EUR wohl wirklich JEDER Besucher, wer krankhaft geizig ist sollte dran denken: das letzte Hemd hat keine Taschen und - was nix kostet ist auch nix wert.
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