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Straftaten

Ich habe den ganzen Verfahrenswiederaufnahme-antrag der Hamburger Kanzlei gelesen und 4 Stunden damit verbracht. Es gibt keinen Zweifel: Herr Mollath ist seit 7 Jahren unrechtmäßig in der geschlossenen Psychiatrie. Wer trotzdem auf seine nicht aufge- klärten Straftaten verweist, dem ist wohl entgangen, dass sich offenbar mindestens ein Richter plus schweigende Mitwisser inzwischen zu Straftätern gemacht haben sollen. Diese Leute wird man wegen "Verjährung" jedoch nicht belangen. Ebenso werden sich auch die parteilichen Ärzte und Gutachter nicht verantworten müssen. Herr Mollath hingegen wurde 7 Jahre auf eine Weise bestraft, die nicht wieder gut zu machen ist.

Quelle: Schriftsatz der Hamburger Verteidiger

4.8

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