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Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

In Deutschland besteht der Grundsatz der Verhälnismäßigkeit-auch im Maßregelvollzug-siehe §67d Abs.2 StGB. Dieser Grundsatz ist bei Herrn Mollath verschütt gegangen.Sieben Jahre Freiheitsentzug,Ruin der Existenz,für angeblich körperliche Gewalt gegen seine damalige Ehefrau ,und Reifenstecherei-ich denke es reicht.Ein wegen Totschlags im Affekt an seiner Ehefrau Verurteilter wäre in der Regel nach 2/3 Verbüßung der Haftstrafe schon auf freiem Fuß.

Quelle: StGB §67d Abs.2

4.6

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