in Deutschland gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ist eine mittlerweile siebenjährige Freiheitsentziehung zur ihm angelasteten Tat der schweren Körperverletzung und Reifenstecherei verhältnismäßig ? Diese Frage sollte im Vordergrund stehen.Ein verurteilter Totschläger wäre nach 2/3 Verbüßung der Haftzeit längt auf freiem Fuß
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