Rechtsstaat
Den Verdacht, dass beim Verfahren grobe Fehler gemacht wurden, bestärken zahlreiche Meldungen. Insofern ist die Forderung nach Gerechtigkeit, wenn damit eine Prüfung und ggf. Wiederaufnahme des Verfahrens gemeint ist, gerechtfertigt. Die nach Freiheit allerdings nicht: darüber zu entscheiden ist Sache eines Gerichts, nicht einer Petition. Gerade weil wahnhafte Ideen prima facie eingängig erscheinen können. Die Beurteilung, ob wahnhaft oder nicht, sollte Experten überlassen bleiben. Aus diesem Grund ist die Petition abzulehnen.
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