Die Grundsteuer B basiert auf dem verfassungswidrigen Einheitswert und begünstigt Wohlhabende. Zudem bringt es nichts, gutes Geld hinterherzuwerfen, solange man damit nicht richtig umgehen kann. Eine zusätzliche, realistisch unumgehbare Belastung von mehreren hundert Euro jährlich, die nach Gutsherrenart aus dem Nichts auftaucht, bringt Menschen, die knapp über die Runden kommen in ernste Bedrängnis und zerstört das Vertrauen der Einwohner in deren "Vertreter".
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Steuern
Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!
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