Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Notstand, Grundgesetz

Notstands(recht) und teilweise Außerkraftsetzung des Grundgesetzes. Damit meint die Petentin wohl den Katastrophenfall und die dafür vom Grundgesetz vorgesehenen Befugnisse, zur Einschränkung von Grundrechten auch. Aber: Selbst wenn diese Regeln angewandt würden – eine Außerkraftsetzung des Grundgesetzes ist damit nicht verbunden. Das zu behaupten ist für eine Rechtsanwältin zumindest grob fahrlässig. Das ist versuchte Panikmache, wenn nicht gar mehr, egal ob hier ein legitimes Ziel verfolgt wird.

Quelle:

2.5

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