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Rettungsdienstgesetz

1. Im Rettungsdienstgesetz steht, dass innerhalb von maximal 15 Minuten nach dem Notruf Hilfe vor Ort sein muss. Die reine Fahrtzeit beträgt jedoch über die Hessenhöfe 16 min vom Krankenhaus ins Wohngebiet „Breiteweg“, Sonderbuch. Demzufolge muss über die Steige gerettet werden, was Radler und Wanderer gefährdet und zudem die Frage aufwirft, wer die Steige dann mittelfristig saniert.

Quelle: §3 Abs.2 RDG

4.5

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