Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Grundgesetz

Die Einführung plebiszitärer Elemente als alleinige Grundlage der politischen Entscheidungsfindung, ergo der Gesetzgebung, wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und somit verfassungswidrig. Art. 20 Abs. 2 des GG garantiert besondere Organe der Gesetzgebung, die vom Volk gewählt werden. Art. 20 ist über Art. 79 Abs. 3 änderungsresistent und kann nicht abgeschafft werden. Eine wie hier gewünschte Einführung der direkten Demokratie anstelle des Bundestages ist folglich gar nicht umsetzbar.

Quelle:

2.9

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