Pro

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Was passiert mit der Ausgleichsfläche?

Der gesamte Bereich nördlich des geplanten Schulbaus und somit des ehemaligen Verlaufs des Wetzendorfer Landgrabens hätte laut Bebauungsplan längst renaturiert werden müssen. Diese Fläche ist als Ausgleichsfläche für das Bebauungsgebiet in der Forchheimer Straße bestimmt. Eine Versiegelung der Flächen durch Sportplätze oder Pausenhof widerspricht somit der vorgesehenen Nutzung. Darüber hinaus muss dieses Gebiet als Versickerungsfläche freigehalten werden, da es komplett im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet des Landgrabens liegt.

Quelle: Bebauungsplanes 4256 A, Kapitel 6.1, www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78.html

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