Recht des Kindes auf Herkunfstamilie
Und was ist mit der leiblichen Familie von Kind L.? Gehört dieses Kind zu den vom Jugendamt geraubten Kindern? Warum fragen Pflegeeltern nicht nach, ob Kinder auch naturrechtlich legal vom Jugendamt an Pflegeeltern verbracht wurden. Wenn Eltern strafrechtlich unbescholten sind, soll Jugendamt die Kinder nicht wegnehmen dürfen. Keine Willkür gegen leibliche Eltern, keine Entfremdung von Kindern zu den leiblichen Eltern! Petitonen von leiblichen Eltern werden nie auf "öffentlich" geschaltet!
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