Verkehr

Fußgängerüberweg/Zebrastreifen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
106 Unterstützende 70 in Lugau (Erzgebirge)

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

106 Unterstützende 70 in Lugau (Erzgebirge)

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

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Für die Anordnung von Zebrastreifen gibt es aus gutem Grund Regeln

Die Anordnung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) erfolgt auf Grundlage der StVO. Maßgeblich sind die Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ), die Einsatzgrenzen (Mindest-/Höchstzahl von Fußgängern und Kfz) sowie weitere Anordnungsvoraussetzungen vorgeben. Grund hierfür ist, daß die Anordnung vo FGÜ nicht per se mehr Sicherheit schafft, sondern nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

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Die richtigen Stellen Anfragen, statt lauthals Forderungen stellen!

Sicherheit erreich man nicht mit einfachem Geschrei nach mehr Sicherheit und mit Forderungen die möglicherweise mehr Unsicherheit und mehr Unfälle provozieren als von den Antragstellern beabsichtigt. Das ist wie die Geschichte vom Fischer und seiner Frau. Gehen Sie einfach zu ihrer örtlich zuständigen Verkehrsplanung (in der Regel bei der Stadtplanung) und suchen Sie gemeinsam nach einer geeigneten Lösung.

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