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Bestandsschutz

Es ist doch so, stünden auf dem Grundstück des Gartenschwimmbad Betonklötze mit Wohnungen, dann wäre es nur eine Frage der Zeit bis die ersten Bewohner sich über den Lärm der Tennisanlage beschweren würden. Oder über den Lärm der Schule und der damit an-u. abfahrenden Schüler und ihrer Eltern. Mit Bestandsschutz wäre dann nicht mehr viel. Das Schwimmbad hingegen genießt in Sachen Lärm Bestandsschutz, wie ich mir habe glaubhaft versichern lassen. Darum sollte das Gartenschwimmbad auch da bleiben, wo es ist. Basta!

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4.5

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