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DGS, bilingual, Frühförderung, Inklusion, Barrierefreiheit

Gehörlosen Kindern muss die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Deutsch (in Laut- und/oder Schriftsprache) nicht nur in der Theorie (also per Gesetz) angeboten werden, sondern auch in der Praxis (Bewilligung von Hausgebärdenkursen für die ganze Familie, bilingualer Frühförderung, Kommunikations-Assistenz und/oder Dolmetschern in Kita und Schule). Das sollte in einer inklusiven und offenen Gesellschaft selbstverständlich sein und ist der Weg zu einer echten Barrierefreiheit.

Quelle:

4.5

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