Bildung

Gegen die Anhebung der Altersgrenze für Altersermäßigungen für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt

Petition richtet sich an
Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss

7.305 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 17.06.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Jetzt mal ehrlich! Welche Lehrkraft in Vollzeitanstellung kann überhaupt bis zum 65. Lebensjahr unterrichten? Die meisten müssen aus gesundheitlichen Gründen schon früher verkürzt arbeiten oder scheiden, wenn man es ihnen erlaubt, früher aus. Damit beantwortet sich die Frage von selbst. Bei der Aufgabenbelastung und dem täglichen Lärmpegel ist man froh, überhaupt das Rentenalter zu erleben. Zwei Abminderungsstunden ab dem 60. Lebensjahr sind kein Gnadenakt.

Quelle: Birke Stahl

4.4

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Nachteilsausgleich (Menschenrecht)

Die Gewährung von altersbedingten Abminderungs-stunden stellt keinen Gnadenakt oder eine Kann- Bestimmung dar, sondern ist als Menschenrecht zu bezeichnen. Ein Schüler, der irgendeine Beein-trächtigung hat, erhält deshalb einen sog. NACHTEILSAUSGLEICH, den alle Lehrer ebenfalls (gegen evtl. Lohneinbußen) beantragen sollten : Für Lehrerinnen in den Wechseljahren oder Lehrer, deren Organe / Knochen abnutzungsbedingt nicht mehr gut funktionieren, dürfte Ähnliches gelten ! Oder sind Lehrer keine Menschen, sondern Roboter, wo sie doch stets "menschlich" gegenüber anderen agieren sollen ?

Quelle: Definition von Nachteilsausgleich (Menschenrecht)

3.8

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Contra

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Also ehrlich: das alles gilt für viele Berufe genauso - und da gibt es auch keine Alters-Bonusstunden. Das ist ein Relikt aus Zeiten, als Beamte jede Menge Sonderregelungen bekamen, weil Fürsten und Könige den Beamtendienst attraktiver machen wollten. Und dass nicht die Gewerkschaft, sondern der Philologenverband das fordert, spricht Bände! Also: entweder die gleiche Regelung für ALLE Arbeitnehmer, vom Dachdecker bis zum Kanaltiefarbeiter - oder für keinen.

Quelle:

0.0

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