Lohnersatzleistungen sind steuerfrei..Der Progressionsvorbehalt geht in Ordnung.Ansonsten bekämen Sie abgeführte Lohnsteuern aus Zeiten des Vollverdienstes ja zurück.Und die Konstellation der Nachzahlung ist doch nicht die Regel.
50 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Mehr zum Thema Steuern
Steuern
Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!
8.144
Unterschriften
110 Tage
verbleibend
2.676
Unterschriften
76 Tage
verbleibend
1.555
Unterschriften
225 Tage
verbleibend