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Klingeltonlizenzen

Am 20.12.08 habe ich von einem Urteil des BGH in Karlsruhe gelesen: Jeder nach 1996 abgeschlossene Vertrag eines Künstlers mit der GEMA erlaubt ihr, Klingelton-Lizenzen ohne zusätzliche Erlaubnis des Urhebers oder des Musikverlages zu vergeben...Schutz der Urheberrechte? Wo es doch dieses Verwurstungsunternehmen selbst ist, das ungeniert über das geistige Eigentum der Künstler, in Cooperation mit der herrschenden politischen Clique, nach Gutdünken verfügt.

Quelle: BGH Karlsruhe, Az:IZR23/06

4.1

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