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Ein bereits gefasster Ratsbeschluss im Vorfeld der Aufstellung eines Flächennutzungsplans (dieses Stadium ist nichtmals erreicht, geschweige denn das eines Bebauungsplans) sollte nicht entmutigen. Planungshoheit der Gemeinde heißt auch, Pläne ändern zu können. Siehe aktuell FOC.

Quelle:

3.3

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